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Hupperath, ein Dorf im Wandel der Zeiten
![]() Wappen der Ortsgemeinde Hupperath Hupperath, ein Dorf mit etwa 600 Einwohnern, liegt am Fuße der Eifel, 5 km von der Stadt Wittlich entfernt, zugehörig zur Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich - Land, verkehrsmäßig durch zwei Autobahnen bestens erschlossen. Bis in die 60 er Jahre des letzten Jahrhunderts überwiegend bäuerlich geprägt, hat es sich im Laufe der Zeit zu einer Wohngemeinde mit einem hohen Wohnwert entwickelt. Gab es um 1970 noch etwa 20 landwirtschaftliche Betriebe, die überwiegend von der Landwirtschaft und dem Weinbau lebten, so sind es heute nur noch drei Vollerwerbsbetriebe. Die Weinberge werden von zwei Wittlicher Winzern bewirtschaftet. Die Gemarkung Hupperath, im Vergleich zu den Gemarkungen der Nachbargemeinden verhältnismäßig klein, weist einen Höhenunterschied von 141 m auf. So finden wir den höchsten Punkt ,, auf der Fecht'' mit 374 m über NN und den tiefsten Punkt an der Gemarkungsgrenze zu Landscheid-Burg am Salmbach mit 233 über NN. Von der ,, Fecht'' kann man weit in die Eifel schauen, man sieht den Mosenberg mit seinem Windsbornmaar , dem einzigen nördlich der Alpen gelegenen Kratersee, zum Greifen nahe. Wer an der Aussichtsstelle ,, Hupperather Weinberg ''steht, kann ein einzigartiges Panorama genießen. Der Blick schweift über Wittlich, die Wittlicher Senke, den Neuerburger Kopf, eine Erhöhung vulkanischen Ursprungs, die Moselberge, bis weit in den Hunsrück hinein. Die Lage des Moseltals lässt sich allerdings nur erahnen. Bei den Gebäuden liegt das Sportplatzgebäude mit 365 m über NN am höchsten, während das tiefstliegende Haus am Ortsausgang nach Burg 327 m über NN liegt. Eine Besonderheit ist, dass der 50. Breitengrad exakt über das Grundstück der Grundschule verläuft. Die Gesamtgemarkungsfläche einschließlich der Gebäude - und Freifläche/ Verkehrsfläche beträgt 410,75 ha. Laut statistischen Landesamt entfallen auf Verkehrs - u. Freifläche 57,67 ha Landwirtschaftsfläche 208,64 ha Waldfläche 142,54 ha Wasserfläche 1,90 ha. Recht und Verwaltung Hupperath wird erstmals 1173 urkundlich erwähnt. Bei einer Schenkung von Ländereien in Rheinboldvillare ( Bergweiler ) an Himmerod ist der Wald von Humprecterod ( Hupperath ) als Grenze angegeben. Hupperath ist ein Rodungsdorf ( Rodung des Humprecht). Nachweislich gehörte Hupperath seit 1225 zum Stift St. Paulin in Trier. Der jeweilige Probst dieses Stiftes war der Grundherr von Hupperath. Der Meier, dem ein Teil der Verwaltung oblag, wurde vom Probst ernannt, er musste dem Probst treu und hold sein, Schaden von ihm wehren und wenden, Bestes allzeit werben und dem Gericht fleißig fürstehen. Die Rechte des Grundherren sind in den Registern von 1276 und 1380 festgehalten. Danach waren die Hupperather verpflichtet, jährlich drei Fuder Wein an die Probstei zu liefern. Das Stift hatte den ,,Huppertsberg'' ( Weinberg ) in Medumsrecht, danach war jede ,, sibente Draub'' in das Kelterhaus der Probstei zu liefern. Darüber hinaus mussten jährlich 2 ½ Malter Hafer, 4 Hühner, 3 ½ Albus Schafgeld und 4 Albus wegen der Burgermühle an das Stift abgeführt werden. Die Burgermühle ist eine der ältesten Mühlen in unserem Bereich. Im Jahre 1184 schenkte der Trierer Erzbischof Arnold diese Mühle dem Kloster Himmerod. Diese Schenkung wurde 1190 von Papst Clemens III bestätigt. Da die Mühle auf Hupperather Gemarkung lag, gab es zwischen dem Kloster Himmerod als Mühlenbesitzer und dem Stift St. Paulin als Grundherr von Hupperath immer wieder Streit. Die Ranzenmühle, ebenfalls auf Hupperather Gemarkung, wurde erst 1771 von einem Nikolaus Gronimus erbaut. Die Bewohner Hupperaths waren als kurtrierische Untertanen unfrei. Es ist jedoch überliefert, dass es den ,,Unfreien'' geistlicher Fürstentümer im Vergleich zu weltlichen Herrschaften relativ gut ging. Aus dieser Zeit stammt auch das Sprichwort:,, Unter dem Krummstab lässt es sich gut leben.'' Diese Herrschaft dauerte fast 600 Jahre, bis im Zuge der französischen Revolution unter Napoleon eine andere Herrschaftsform eingeführt wurde. Einmal im Jahr wurde das Jahrgeding abgehalten. Zu diesem Jahrgeding hatten alle Bürger zu erscheinen. Wer nicht erschien, wurde mit einer Geldstrafe belegt, wobei dem Zender jeweils die gleiche Geldstrafe abverlangt wurde. Alle Missstände, Verfehlungen und Unregelmäßigkeiten, die von den Bürgern während des letzten Jahres begangen worden waren, wurden angeprangert , verhandelt und entsprechend geahndet. Zwei beeidigte Förster ( Feldhüter ) zeichneten am Maitag und auch im Herbst das Vieh auf, welches verbotenerweise weidete. Pfädchen, Wege und Zäune wurden besichtigt und mussten in Ordnung gebracht werden, viermal im Jahr wurden die Schornsteine vom Meier und Scheffen auf Brandgefahr besichtigt. Alles musste seine Ordnung haben.
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